Euromünzen mit Symbolen für Fernseher, Radio und Internet. Außerdem zwei stilisierte Personen mit Gesten, die auf einen Disput verweisen.
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Der Altpapier-Jahresrückblick am 11. Dezember 2020 Der Auftrag, der Beitrag und der Betrag von 86 Cent

11. Dezember 2020, 12:45 Uhr

Die medienpolitische Überraschung des Jahres 2020: Die lang geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags platzte kurz bevor sie kommen sollte. Auch wenn es immer noch spannend ist, dazu schon mal ein Altpapier-Rückblick von Christian Bartels.

"Beitrag" oder "Gebühr"? Heißes Eisen jedenfalls

Im Ressort Medien gibt es nur ein Thema, über das völlig zurecht immer alle mit-diskutieren: den Rundfunkbeitrag, den auch fast alle bezahlen müssen. Im Corona-Jahr 2020 entwickelte sich das heiße Eisen zu einem Dauerbrenner mit einem Knalleffekt: Unmittelbar, bevor die lange geplante Erhöhung um 86 Cent pro Monat und Haushalt im Januar 2021 wirksam werden sollte, scheiterte sie. Und zwar, weil eine Fraktion in einer der sechzehn Landesregierungen sich nicht zur Zustimmung durchringen konnte.

Diskussionen über die Rundfunkgebühr beziehungsweise den -beitrag gab es immer, doch entzerrt: Erst melden die Rundfunkanstalten ihre künftigen Budgetpläne an, dann rechnet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten nach. Anders als viele andere der zahlreichen Kommissionen und Gremien, die sich im deutschen Medien-Föderalismus tummeln, ist diese KEF "kein braver Pudel der Anstalten, sondern ein im positiven Sinne kleinkarierter Wachhund" (schrieb Steffen Grimberg in der taz). Sie sei "eine Art Rundfunkrechnungshof", schrieb Leonhard Dobusch 2019. Hat die KEF ihre Berechnungen veröffentlicht, einigen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer bei ihren regelmäßigen Treffen so, dass anschließend, wenn die Landtage abstimmen, und noch später, wenn die Erhöhung in Kraft tritt, zwar nochmals Diskussionen aufbranden, aber eben entzerrt. Der diskursive Drops ist dann gelutscht.

Huch, es heißt doch "-beitrag"! Ja, in Deutschland seit 2013, als sich auch die GEZ in Beitragsservice umbenannte. Doch je mehr darüber geschrieben und gesprochen wird, desto öfter "-gebühr". Durch "Rundfunkabgaben", wie es in der deutschsprachigen Wikipedia heißt, oder "-gebühren" wird fast überall in Europa der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Und in Deutschland heißen die Gebühren seit 2013 eben "Beitrag".

Was 2020 geschah (Standort, Funk-Video, "Erpressung" ...)

Was 2020 geschah, war lange unspektakulär. Im Februar hatte die KEF "eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 €" ab Januar 2021 empfohlen, wie eigentlich schon seit November 2019 bekannt war. Das wurde von den zuständigen Politikern, meist Staatskanzleichefs der Ministerpräsidenten, darunter auch Rainer Robra aus Sachsen-Anhalt, als "maßvoll" bezeichnet. Allerdings war das kurz bevor die Corona-Pandemie alles in den Schatten stellte und sämtliche Haushalts-Planungen sprengte.

Bei der routinegemäßen Ministerpräsidentenkonferenz im März hatte sich der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Haseloff beim "Medienänderungsstaatsvertrag" (MÄStV) "unter Abgabe einer mündlichen Erklärung" enthalten. Später im Frühjahr schrieb er Briefe an die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Unter anderem kritisierte er, "dass ein ARD-Intendant wie Tom Buhrow fast das doppelte Gehalt des Bundespräsidenten verdient", und die ungleiche Verteilung der ARD-Gemeinschaftseinrichtungen zwischen alten west- und neuen ostdeutschen Bundesländern. Das berichtete die Magdeburger Tageszeitung Volksstimme. Tatsächlich kam die ARD Haseloffs Wunsch nach, eine neu geplante "digitale Kulturplattform" der ARD in Halle, also in Sachsen-Anhalt anzusiedeln – gegen internen Widerstand des Bayerischen Rundfunks. Dessen Intendant Ulrich Wilhelm habe laut Handelsblatt von "Erpressung" gesprochen.

Im Juni setzte dann Haseloff als einziger Ministerpräsident unter den MÄStV einen schriftlichen Vorbehalt, um den "Weg für die abschließende Entscheidung ... in den 16 Landesparlamenten frei" zu machen, wie Sachsen-Anhalt etwas gewunden mitteilte. Falls nicht sowieso klar gewesen sein sollte, dass es in dessen Landtag "noch keine erkennbare Mehrheit für die Beitragserhöhung gibt" (Süddeutsche), wiesen Politiker aus Sachen-Anhalts CDU aufmerksamkeitsstark darauf hin. Zum vom Komiker Aurel Mertz für das öffentlich-rechtliche Jugendangebot Funk produzierte  Instagram-Satirevideo "Racial Profiling" twitterte Sven Schulze, Generalsekretär der lokalen CDU, im August (auch vorm Hintergrund der laufenden Polizei-Debatten), das sei:

"ein Schlag ins Gesicht aller #Polizisten in #Deutschland. Nicht nur deshalb ist es richtig, dass die geplante Erhöhung des #Rundfunkbeitrags nicht kommen wird. Die #CDU in #SachsenAnhalt wird das verhindern. #GEZ".

Selbstverständlich musste Schulze zurückrudern. Genau so etwas – als politisch Verantwortlicher die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Kritik an einzelnen Inhalten zu verknüpfen – ist strikt und höchstrichterlich untersagt. Schließlich zählt Staatsferne zu den allerwichtigsten Aspekten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (und dass solche Ferne oft bezweifelt wird, auch aus guten Gründen, unterstreicht die Wichtigkeit).

Im Altpapier tauchte in dem Zusammenhang auch schon Markus Kurze auf – der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Magdeburg, der Ende des Jahres zu einem der meistinterviewten Medienpolitiker avancierte. Als im Oktober der aktuelle ARD-Vorsitzende Tom Buhrow der Berliner Zeitung sagte, die Kulturplattform käme nur im Fall einer Beitragserhöhung nach Halle, gab Kurze den Vorwurf "erpresserisch" gerne zurück (Volksstimme). Eine weitere Anhörung im Medienausschuss des Landtags mit Buhrow, MDR-Intendantin Karola Wille und den Kollegen Bellut (ZDF) und Raue (Deutschlandradio) führte zu: nichts.

Im Dezember wurde das Thema noch größer. Für "heute journal" und "Tagesthemen" standen Livereporter abends im Magdeburger Regierungsviertel und berichteten über vergebliche Verhandlungen (Altpapier). Als dann @sachsenanhalt, der Account der Landesregierung, am 8. Dezember neckisch twitterte: "Konflikt um #Rundfunkbeitrag gelöst ...", war allenfalls das akute Problem, dass die eigene schwarz-rot-grüne "Kenia"-Koalition platzen könnte, vertagt. Und natürlich nichts gelöst.

Die Beitrags-Rechtslage ("Beurkundung", "Rattenschwanz"?..)

Offenkundig floss viel Unterschiedliches zusammen. Einiges hat mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun, einiges eher damit, dass dieser sich gut eignet, um schnell breite Diskussionen anzustoßen, und einiges mit politischem Kalkül im Licht des kommenden "Superwahljahres". 2021 wird ja sowohl ein neuer Bundestag gewählt (und die aktuelle Bundesregierungs-Groko möchte keineswegs in dieser Form weiterregieren) als auch in Thüringen und in Sachsen-Anhalt, dessen Koalition noch viel zerbrechlicher ist. Abgesehen davon, dass die CDU ja auch noch einen neuen Vorsitzenden finden muss und erheblich zerstrittener ist als es scheint ...

Die juristische Lage scheint eindeutig: Zwar ist die Zustimmung aller sechzehn Landtage zur Beitragserhöhung unbedingt notwendig, doch handelt es sich dabei bloß um eine "staatsnotariell-legislative Beurkundung". Diese zu verweigern, gibt es nur zwei Gründe (die "Sicherung des Informationszugangs der Bevölkerung" und die "Angemessenheit der Belastung der Beitragszahler"), zu denen medienpolitische Forderungen, inhaltliche Kritik und alles, was unter dem Stichwort "Auftrag" zusammengefasst wird, nicht zählen. Das schrieb und sagte der oft befragte Medienrechtler Bernd Holznagel von der Uni Münster. Im Interview des RBB-"Medienmagazin" sagte er auch,

"dass das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungslage eben so gestrickt hat, dass sie ja sich zunächst erst mal nur Spezialisten erschließt".

Weshalb Rainer Robra, der bereits erwähnte Chef der sachsen-anhaltinischen Staatskanzlei, im Interview mit "@mediasres" rhetorisch fragte,

"ob es klug ist, das Verfahren so auszugestalten. Wenn man zwar einen parlamentarischen Rattenschwanz an die Beschlussfassung anhängt, aber doch eigentlich von den Abgeordneten erwarten muss, dass sie alle unbedingt und ausschließlich nur mit Ja stimmen würden".

Robra schildert da, wie die regelmäßig stattfindende, doch kaum von Ergebnissen geprägte Arbeit der Rundfunkkommission abläuft:

"Das Verfahren leidet bisher darunter, dass die Meinungsbildung unter den Ländern zu Auftrag und Struktur immer wieder durch die Beitragsfestsetzungsfrage überlagert wird. ... Wir brauchen mal eine kontinuierliche Diskussion über Auftrag und Struktur, die auch in erster Linie nicht von Standortinteressen geprägt ist, sondern die uns die Frage beantwortet: Was ist der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im 21. Jahrhundert im digitalen Zeitalter? Was müssen sie machen? Was sollen sie machen?"

Diese Rundfunkkommission, die von immer bunteren Bundesländer-Regierungskoalitionen abhängt, konnte sich bislang, wenn überhaupt auf etwas, dann auf den Betrag einigen, um den der Rundfunkbeitrag steigen soll. Diemut Roether brachte es in epd medien (Altpapier) noch knapper auf den Punkt:

"Hier beißt sich die Debatte über Auftrag und Struktur der Rundfunkanstalten seit Jahren in den Schwanz."

Auftrags-Fragen (Zu viele Kanäle? Zu wenige?)

In seinen zahlreichen Interviews (z.B.: zum Lesen im Tagesspiegel, zum Hören im Medientage Mitteldeutschland-Podcast, zum Hören und Sehen bei NDRs "Zapp"), zeigte sich der CDU-Politiker Markus Kurze kompetent in der Materie. Auch wenn seine Argumente sich, voraussichtlich, nicht eignen, die Beitragserhöhung lange zu blockieren. Regelmäßige Altpapier-Leser wissen, wie oft ausgiebig und differenziert über vielfältige Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert wird.

"Es braucht mehr Transparenz, mehr Staatsferne und mehr Senderferne in der Aufsicht, mehr Flexibilität in der Finanzierung, mehr freie Lizenzen, mehr Kollaboration, mehr Archivinhalte im Netz, mehr Texte, viel mehr Einbindung des Publikums, mehr Angebote wie 'Funk' und mehr Reflexion über Haltung und Binnenpluralismus",

fasste Leonhard Dobusch im Rahmen einer vehementen Verteidigung des ÖRR bei netzpolitik.org zusammen. Staatsferne-Fragen, Ost-West-Gefälle-Fragen, Gehälter- und Pensionsansprüche-Fragen haben alle ihre Berechtigung. Und auch ein Argument, das Kurze gerne verwendet: "Braucht man wirklich fast 90 Fernseh- und Radioprogramme, und da rechne ich nicht mal die regionalen Sparten dazu, um einen Grundauftrag zu erfüllen?", fragt er etwa im "Zapp"-Interview. Was die Zahl der Kanäle angeht, ist die Rechtslage eindeutig. Sie hängt an den Bundesländern:

"Das Dilemma, vor dem jetzt die Landesregierung steht, haben die Länder insgesamt mit zu verantworten, weil sie sich einer dringend überfälligen Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio verweigern. Die einzige Veränderung des Auftrages seit Jahrzehnten bestand in der Gründung von funk als digitales Angebot. Es war übrigens Sachsen-Anhalt, das sich sehr stark für ein digitales Format und nicht für einen linearen Kanal eingesetzt hatte."

schrieb Helmut Hartung auf medienpolitik.net. Heißt auch: Die Öffentlich-Rechtlichen hatten sogar noch mehr Sender betrieben als zurzeit. Um das bekanntlich nicht lineare Jugendangebot Funk bewilligt (medienjuristisch: beauftragt) zu bekommen, mussten sie mit EinsPlus und ZDFkultur zwei lineare Sender aufgeben. Immer mal wieder wird die Sender-Strategie auch andersherum diskutiert, etwa wenn Kritik aufkommt, dass "Brennpunkt"-Sondersendungen zu selten das laufende Programm unterbrechen. Warum haben ARD und ZDF zwar eines der größten Korrespondentennetze der Welt, aber keinen eigenen Nachrichtensender wie CNN oder BBC World? Antwort: Weil die Bundesländer sie nicht dazu beauftragt haben, und zwar wegen – ebenfalls nachvollziehbarer – Proteste der privatwirtschaftlichen Konkurrenz.

Andererseits zeigt sich immer deutlicher, dass ARD und ZDF zu viele und einander viel zu ähnliche Kanäle betreiben. Die Offensichtlichkeit hängt mit einem Metatrend zusammen: dem allmählichen, weder abrupten, noch aufzuhaltenden Paradigmenwechsel von linearer zu nonlinearer Mediennutzung. Fast alles, was in den verwechselbaren linearen Programmen gesendet (und wiederholt) wird, ist inzwischen außerdem, übersichtlich nebeneinander angeordnet, in den Mediatheken von ARD und ZDF abrufbar, für die in den linearen Programm stark geworben wird. Zum Beispiel die Krimis, die beide Senderfamilien in unfassbarem Ausmaß herstellen, nicht zuletzt, weil ARD und ZDF sich oft gegenseitig als größte Rivalen im Wettbewerb um das noch erreichbare Publikum sehen (außer wenn es um gemeinsames Ersteigern der Fußball-Fernsehrechte geht, die immer teurer werden, weshalb ARD und ZDF seltener zum Zuge kommen und Mondpreise für Länderspiele der überflüssigen "Nations League" bezahlen).

So etwas fällt zum Teil unter die Programmautonomie. Wenn es darum gehen sollte, auf einzelne Programme zu verzichten und andere schärfer zu profilieren, könnten die Anstalten erst aktiv werden, nachdem der gegebene Auftrag geändert wurde – einvernehmlich von allen Bundesländern. Nicht verschwiegen werden dürfen Gegenargumente, die es immer gibt. Die meisten Krimis sind deutsche Produktionen, selbst die  "Portugal-" und "Kroatien-Krimis" der ARD. Also hängen Arbeitsplätze am Produktionsauftrag. Im Magdeburger Landtag hatte ZDF-Intendant Bellut für die Beitragserhöhung mit der Krimiserie "Blutige Anfänger" geworben, die in Halle produziert wird. Und die Produzentenverbände sind sowieso für die Erhöhung. Über "Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" wurde schon lange diskutiert, bloß ziemlich ergebnislos. Bislang haben die Bundesländer und die Rundfunkanstalten, schon weil sie – jeweils legitime – Standortinteressen verfolgen, sich allenfalls auf kleine Schritte geeinigt. Womöglich, weil es auch sonst genug Probleme gibt und echter Druck fehlte.

Und jetzt?

Womöglich machen die neue Situation und das Bundesverfassungsgericht nun diesen Druck. Vielleicht beschleunigt die neue Lage die Reformen, deren Notwendigkeit kaum jemand bestreitet.

Einerseits hat das Gericht die komplexe, zumindest was die Entscheidungsabläufe angeht, nicht ideale Rechtslage "gestrickt" (Holznagel). Andererseits und vor allem hat es das öffentlich-rechtliche Mediensystem und viele der Begriffe, die immer wieder mit unterschiedlichen Interpretationen verwendet werden, geprägt. Zum Beispiel den Begriff "Grundversorgung" 1986 (als es noch kein Internet gab und der Begriff also etwas anderes bedeutete) und 1991 "Bestands- und Entwicklungsgarantie", die die Bedeutung des Internets sozusagen vorwegnahm. 2007 hatte das Gericht eine von den Ländern auf 88 Cent festgesetzte Gebührenerhöhung, dem ursprünglichen KEF-Vorschlag entsprechend, um 21 Cent erhöht. Und 2014 hat das Brender-Urteil die immer noch zu große Staats- und Politiknähe in den Aufsichtsgremien ein wenig reduziert, was Einzelkämpfer wie Dobusch (der im ZDF-Fernsehrat das Internet vertritt und bei netzpolitik.org "Neues aus dem Fernsehrat" bloggt) nutzen, um an den Stellen, die tatsächlich zu weitreichenden Entscheidungen befugt wären, zumindest die richtigen Fragen zu stellen. Die wesentlichen Aspekte der deutschen Medienpolitik macht sowieso das Verfassungsgericht.

Wenn es jetzt zügig und gut argumentiert und klarstellt, was die Begriffe des späten 20. Jahrhunderts im neuen Jahrtausend bedeuten sollen, und wenn zugleich in der Bundesländer-Politik, unter den Rundfunkanstalten und in der ganzen interessierten Öffentlichkeit drüber diskutiert wird, muss die verfahrene Lage kein "Worst Case" sein, sondern könnte die notwendigen, lange vergeblich diskutierten Reformen beschleunigen. Immerhin weiß die Politik nun noch besser, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland bemerkenswert hohe Akzeptanz genießt, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiß, dass die politische Zustimmung nicht mehr so eindeutig gewährleistet ist, wie sie es bis 2020 war. Was, wie immer im Altpapier, natürlich nur die Meinung des Autors ist, die keineswegs mit der des MDR identisch sein muss.

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